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Tel 1: +39 0564 922.294
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PuntAla Camping Resort - Aufenthaltsvertrag
Vertrag & Datenschutz - AUFENTHALTSVERTRAG
AUFENTHALTSVERTRAG
Sehr geehrte Gäste,
Auch wenn es keine spezifischen Bestimmungen gibt, die uns verpflichten, den Aufenthaltsvertrag in italienischer Sprache abzufassen, sind wir der Meinung, dass die zu unterzeichnende Version in italienischer Sprache gehalten werden sollte, auch um Ihre Bereitschaft hervorzuheben, dass zwischen den Parteien das italienische Recht gilt. Aus Gründen der Transparenz in Folge eine getreue Abschrift des Vertrags.
 
KAPITEL I – Einleitende Bestimmung
1. Eigentum und Gegenstand – 1. Der Campingplatz „PuntaAla Camping Resort“ ist Eigentum der Gesellschaft Campeggio Puntala S.r.l. mit Geschäftssitz in Castiglione della Pescaia, Ortsteil Punta Ala, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Steuernummer 01233070539, in Folge „Campingplatz Puntala“.
2. Der Campingplatz Puntala liefert seinen Kunden Campingservice entsprechend der Definition gemäß Art. 29 Toskanisches Regionalgesetz Nr. 42 vom 23. März 2000 und in Umsetzung der Art. 21-34 der Verordnung des Präsidenten der Regionalverwaltung Nr. 18/r vom 23. April 2001.
 
KAPITEL II - Vorgänge
ABSATZ I – Lieferung der Dienstleistung
ABSCHNITT I – Für die Lieferung zugelassene Personen
2. Zulassungen – 1. Der Campingservice wird ausschließlich Gruppen von mindestens 2 bis höchstens 6 Personen geliefert.  
2. Der Service von wie auch immer gebildeten Gruppen ist ausgeschlossen.  
3. Für Personen unter 25 Jahren, die keine Familie bilden und keine Gäste von Kunden sind, ist ein spezieller Bereich auf dem Campingplatz vorbehalten.
3. Gäste - 1. Die Kunden dürfen Gäste auf dem Campingplatz empfangen.
2. Der Zugang der Gäste ist nur während der Öffnungszeiten der Rezeption und nach Zahlung eines entsprechenden Tarifs gestattet.
3. Minderjährige Gäste sind nicht zulässig, sofern sie nicht von Volljährigen begleitet werden, die zu deren Aufsicht während des Aufenthalts auf dem Campingplatz verpflichtet sind. Letztere haften kraft Gesetz gegenüber dem Campingplatz Puntala und gegenüber Dritten.
 
ABSCHNITT II – Reservierungen und max. Aufenthaltsdauer
4. Reservierungseinschränkungen - 1. Vorbehaltlich spezieller Online-Angebote, ist eine Reservierung für eine Dauer von unter 7 Übernachtungen nicht zulässig.
2. Der Aufenthalt beginnt: Freitag, Samstag oder Sonntag für die Unterkünfte, je nach Typologie; Samstag für die Stellplätze der Kategorien A/B und für die Zeltplätze.
5. Kosten der Reservierung – 1. Die Reservierung kostet 42 Euro und ist nicht rückzahlbar; sie umfasst die Reiseversicherung.
6. Anzahlung für Aufenthalt im Bereich „Villaggio“ – 1. Binnen einer Woche nach der Reservierungsanfrage muss eine Anzahlung von 50% der Aufenthaltskosten getätigt werden (einschließlich der Kosten für Personen). 2. Der Saldo des Preises muss mindestens 20 Tage vor Anreisedatum beglichen werden. 3. Bei einer Reservierungsanfrage binnen 20 Tagen von Beginn des Aufenthalts muss bei Bestätigung der gesamte Betrag bezahlt werden.
7. Anzahlungen für Aufenthalt im Bereich „Campingplatz“ – 1. Spätestens eine Woche nach der Reservierungsanfrage muss eine Anzahlung in Höhe von 50% der Stellplatzkosten getätigt werden (ohne Kosten für Personen). 2. Der Saldo des Preises muss mindestens 20 Tage vor Anreisedatum beglichen werden. 3. Bei einer Reservierungsanfrage binnen 20 Tagen von Beginn des Aufenthalts muss bei Bestätigung der gesamte Betrag bezahlt werden.
8. Rücktrittsrecht - 1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, auf seine Reservierung zu verzichten. Den Verzicht muss er schriftlich an den Campingplatz Puntala senden. 2. Bei Kündigung hat der Campingplatz Puntala das Recht auf Einbehaltung des bezahlten Betrags in folgende Höhe: a) 50% des bezahlten Betrags, sofern die Reservierung bis spätestens 30 Tage vor dem Anreisedatum gekündigt wird; b) 80% des bezahlten Betrags, sofern die Reservierung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor dem Anreisedatum gekündigt wird; c) 100% des bezahlten Betrags, sofern die Reservierung nach dem unter b) genannten Zeitpunkt gekündigt wird.
9. Aufenthaltsdauer - 1. Die Reservierung ist bindend; der Beginn des Aufenthalts verpflichtet den Kunden zur Zahlung des gesamten Preises, auch bei vorgezogener Abreise.
2. Bei vorgezogener Abreise ist der für die verbleibende Zeit berechnete Preis gleich dem Tagespreis für zwei Erwachsene und einen Stellplatz.
4. Die Gesamtdauer des Aufenthalts darf einen Zeitraum von 28 Übernachtungen nicht überschreiten. Eine eventuelle Verlängerung des Aufenthalts muss ausdrücklich mit der Rezeption abgesprochen werden.
10. Abtretung der Reservierung - 1. Die Reservierung ist personenbezogen. Der Kunde darf sie auf keinen Fall und aus keinem Grund an Dritte abtreten.
11. Ausschluss - 1. Der Campingplatz Puntala schließt keine Saisonverträge ab.
12. Änderungen - 1. Bis zum 1. März jedes Jahres behält sich der Campingplatz Puntala das unanfechtbare Recht vor, die Preise für die Serviceleistungen entsprechend der 100%-igen Änderungen des italienischen Verbraucherpreisindex für das Vorjahr und/oder entsprechend der Steuererhebung und/oder sonstigen anderen wirtschaftlichen Faktoren, die sich signifikant auf die Betriebskosten des Unternehmens auswirken, anzupassen.
2. Die Preisanpassungen für die Serviceleistungen gelten auch für Reservierungen, die zum Datum der Anpassung getätigt wurden.
  
ABSATZ II - Check-in
13. Ankunft und Anmeldung - 1. Die Anreise der Gäste und das Ausfüllen der Anmeldeformalitäten an der Rezeption ist nur während der entsprechenden Öffnungszeiten des Campingplatzes möglich.
2. Bei der Anmeldung müssen der Kunde und seine Gäste dem Campingplatz Puntala ihre Personalien mitteilen. Bei späteren Änderungen in Bezug auf die Personalien der Gäste verpflichtet sich der Kunde, dem Campingplatz Puntala diese am selben Tag mitzuteilen und unterzeichnet dazu das entsprechende Formular, das an der Rezeption aufbewahrt wird.
 
14. Verspätung - 1. Der Kunde kann sich bei seiner Anreise bis um 12 Uhr des Folgetages verspäten, sofern er dies der Rezeption angemessen und mindestens 6 Stunden voraus mitteilt.
2. Bei Verspätung und bis zur Anreise des Kunden wird ein Tagespreis für 2 Erwachsene sowie der Tarif für Stellplatz oder Unterkunft berechnet.
15. Schlüsselübergabe (Kunden „Villaggio“) - 1. Die Schlüssel für die Unterkünfte werden um 17 Uhr des Anreisetags ausgehändigt.
16. Zuweisung des Stellplatzes (Kunden „Campingplatz“) – 1. Der Kunde ist verpflichtet, den Stellplatz zu belegen, der ihm von der Rezeption zugewiesen wird oder einen Begleiter abwarten, der ihm den für ihn vorgesehenen Stellplatz zeigt.
2. Für Aufenthalte von unter 7 Übernachtungen ist ein besonderer Bereich auf dem Campingplatz vorgesehen.
3. Das Belegen eines nicht zugewiesenen Stellplatzes ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Ermächtigung durch die Rezeption erlaubt. Dabei muss eine neue Anmeldung vorgenommen werden.
4. Die Festlegung der Stellplätze geschieht mittels entsprechender Nummernkennzeichnung.
5. Der Gast muss beim Check-in angeben, wie lange er bleiben möchte. Dieser Zeitraum ist bindend bzw. hat bei vorgezogener Abreise die Berechnung eines Tagestarifs für zwei (2) Erwachsene und einen (1) Stellplatz für die verbleibende Zeit zur Folge.
  
ABSATZ III - Check-out
17. Abreise - 1. Der Kunde muss den Campingplatz am Tag der Abreise spätestens zu folgenden Uhrzeiten verlassen:
- mit Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt bis spätestens 12 Uhr;
- im Mobile Home oder Bungalow bis spätestens 10 Uhr.
18. Bezahlung - 1. Die Bezahlung des Aufenthaltspreises und der Kosten aller zusätzlichen Serviceleistungen, für die keine unmittelbare Bezahlung vorgesehen ist, kann ausschließlich während der Öffnungszeiten der Kasse vorgenommen werden.
2. Die Bezahlung muss bis spätestens zum letzten Tag des Aufenthalts getätigt werden, vorbehaltlich eventueller von der Campingplatzleitung geforderter vorgezogener Bezahlungen, die diese nach eigenem Ermessen bestimmen kann.
3. Der Kunde muss dem entsprechend vorgesehenen Personal am Ausgang des Campingplatzes die Quittung für die getätigte Bezahlung vorlegen.
4. Die Ausstellung der Quittung schließt den Kunden und/oder seine Gäste vom Vorbringen von Reklamationen und/oder anderen Beschwerden gegenüber dem Campingplatz Puntala aus.
  
19. Kaution - 1. Bei der Anmeldung muss der Kunde, der im Mobile Home oder im Bungalow untergebracht ist, eine Kaution von 150 Euro für eventuelle Beschädigungen während des Aufenthalts bezahlen, die ihm bei Abreise zurückgezahlt wird.
2. Der Campingplatz Puntala behält sich das Recht auf Geltendmachung von höheren Schäden vor.
  
KAPITEL III – Verhaltensregeln für Kunden und ihre Gäste
ABSATZ I - Verbote
20. Schutz der Bepflanzung - 1. Die Veränderung der Bepflanzung innerhalb des Campingplatzes, egal in welcher Form, und das Aufspannen von Hängematten und/oder das Aufstellen von Wäscheständern ist absolut verboten.
2. Bei Feststellung einer entsprechenden Regelverletzung findet der Art. 23, Absatz 2 des vorliegenden Vertrags Anwendung, die Anwendung von Art. 36, Absatz 2 und 37 des Vertrags bleibt unberührt.
21. Anzünden von Feuer - 1. Das Anzünden offener Feuer im gesamten Campingplatzbereich und der dazu gehörigen Strukturen ist verboten.
2. Die weiter einschränkenden Normen der Behörden zum Schutz und zum Erhalt von Landschaft und Umwelt bleiben unberührt.
3. Die Nutzung der Grills innerhalb der Struktur ist nur an windstillen und Tagen mit „mäßiger” Brise der Stärke unter 3 auf der Beaufort-Skala (Windgeschwindigkeit von 5,5 bis 8 m/s) und unter genauer Einhaltung der an den Grillstationen ausgehängten Regeln erlaubt.
4. Die Verwendung von Gaskochern auf den Stellplätzen ist bei einem Abstand von mindestens 1 Meter von der Bepflanzung zulässig.
5. Das Anzünden von Rauchprodukten im „Grenzabstand”, d.h. innerhalb des Bereichs zwischen Sandstrand und dem Bereich mit den Stellplätzen ist verboten.
22. Abfallentsorgung - 1. Die Entsorgung von Abfall außerhalb der dafür zur Einhaltung der geltenden Mülltrennungsbestimmungen vorgesehenen, vom Campingplatzpersonal ausgehändigten Müllbehälter ist verboten. Für die Erklärung des Abfallentsorgung verweisen wir auf die Campingplatzordnung.
2. Die Entsorgung von Abwasser jeder Art und Herkunft außerhalb der dafür vorgesehenen, entsprechend markierten Strukturen innerhalb des Campingplatzes (obligatorische Prozedur für die Abwasserentsorgung von Wohnmobilen und Wohnwagen) und/oder außerhalb der sanitären Anlagen ist verboten.
23. Gebrauch von Stromkabeln und elektrischen Geräten - 1. Die Behinderung der Wege innerhalb der Campingplatzstruktur durch Kabeln und/oder das Zustellen mit strombetriebenen Geräten jeder Art ist verboten. Ebenso untersagt ist das Anbringen von Kabeln oder Geräten an der Bepflanzung.
2. Das Personal der Anlage ist befugt, Kabel und/oder andere Vorrichtungen, die die Bestimmungen des vorangehenden Absatzes verletzen, sofort und ohne Vorwarnung zu entfernen. Dieselbe Befugnis gilt auch im Fall von elektrischen Anschlüssen, die nicht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
3. Es ist verboten, Antennen, Satellitenschüsseln oder andere Mittel zum Empfang von Radio- und Fernsehsignalen aufzustellen oder zu verwenden.
24. Verwendung von Geräten zur Klangverbreitung - 1. Es ist rund um die Uhr verboten, Musikinstrumente oder jegliche Art von Gerät, das zur Verbreitung von Klang geeignet ist, zu verwenden; dies schließt z.B. ein, ist aber nicht beschränkt auf: Fernseher, Radios, Computer, Kassettenrekorder und Abspielgeräte für digital gespeicherte Musik ohne die Verwendung geeigneter Kopfhörer
25. Rücksicht auf die Ruhe anderer und Verhaltensregeln - 1. Es sind alle Verhaltensweisen verboten, die die öffentliche Ruhe in der Anlage und in den zu ihr gehörenden Bereichen sowie an dem vor dem Campingplatz liegenden Strand stören.
2. Innerhalb der Zeiträume, die in der Anlage ausgehängt und in der Campingplatzordnung angegeben sind, ist es verboten, Campingausrüstungen auf- oder abzubauen, mit einer der Ruhe, deren Erhaltung garantiert werden soll, unangemessenen Lautstärke zu sprechen und Fahrzeuge zu benutzen. Der Spielplatz darf benutzt werden. Es liegt im unanfechtbaren Ermessen der Direktion, Ausnahmen für Veranstaltungen für die Unterhaltung der Gäste zu genehmigen
3. Es ist ausdrücklich verboten, sich nackt oder „oben ohne“ in der Anlage aufzuhalten; Kinder dürfen Geschäfte, Restaurants und Bars auf dem Campingplatz nicht nackt betreten.
26. Haustiere - 1. Haustiere auf der Anlage sind zu verboten.
27. Änderungen der Stellplätze - 1. Es ist verboten, auf irgendeine Weise den Zustand des zugewiesenen Stellplatzes zu verändern; eine Ausnahme ist gerechtfertigt, falls besonders schlechte Wetterverhältnisse die Sicherheit von Personen und/oder Sachen gefährden. In diesem Fall muss der Kunde den Stellplatz nach dem Ende besagter Verhältnisse auf eigene Kosten wieder in den Originalzustand versetzen
28. Spielplatz - 1. Die Benutzung des Kinderspielplatzes durch Kinder über 12 Jahren ist verboten.
2. Die Benutzung des Spielplatzes ist Kindern nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet; dieser haftet gegenüber dem Campingplatz Puntala und Dritten für die Kinder. 
 
ABSATZ II - Zugang für und Benutzung von Fahrzeugen innerhalb der Anlage
29. Personenkraftwagen - 1. PKW dürfen nur bei der Ankunft und Abfahrt für das Aus- bzw. Einladen der Campingausrüstung und des Gepäcks benutzt werden.
2. Diese Vorgänge dürfen jeweils nicht länger als 2 Stunden in Anspruch nehmen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Rezeption vor.
3. Zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 23 Uhr und 7 Uhr oder in den in der Aufenthaltsordnung Zeiträumen ist die Zirkulation von mechanisch betriebenen Fahrzeugen auf dem Campinplatz und den dazugehörigen Bereichen untersagt.
30. Wohnmobile - 1. 1. Es sind nur Wohnmobile auf dem Campingplatz gestattet, die von den zuständigen Behörden, auch zu Übernachtungszwecken, ordnungsgemäß zugelassen sind. Das Personal des Empfangsbüros kann das Vorzeigen der Unterlagen verlangen.
2. Wohnmobile dürfen die Anlage bis 12:45 Uhr verlassen und müssen bis 22:45 des gleichen Tages wieder zurückkehren. Zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 23 Uhr und 7 Uhr oder in den in der Aufenthaltsordnung Zeiträumen ist die Zirkulation von mechanisch betriebenen Fahrzeugen auf dem Campingplatz und den dazugehörigen Bereichen auf jeden Fall untersagt.
31. Einschränkungen - 1. Der Zugang zur Anlage mit Motorrädern jeglicher Klasse oder mit Elektrofahrzeugen ist nicht gestattet.
2. Fahrräder auf dem Kinderspielplatz sind nicht gestattet.
32. Fahrgeschwindigkeit - 1. Für die Fortbewegung innerhalb der Anlage gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 4 km/h.
2. Das Personal der Anlage ist befugt, Fahrräder von Minderjährigen zu beschlagnahmen, wenn diese die im vorangehenden Absatz genannte Geschwindigkeit überschreiten, d.h. andere Personen gefährden. Das Fahrrad wird dem für den Minderjährigen verantwortlichen Erwachsenen übergeben. Falls der Verstoß von einem Erwachsenen begangen wird, erhält dieser eine schriftliche Mahnung. Im Wiederholungsfall wird die Verwendung des Fahrrads innerhalb der Anlage verboten.
33. Parkplatz - 1. Die Anlage verfügt über Parkplätze in zu ihr gehörenden Bereichen.
2. Es ist absolut verboten, mit irgendeinem Fahrzeug die Fluchtwege zu blockieren; das Fahrzeug wird in einem solchen Fall abgeschleppt. Falls dasselbe Fahrzeug zum dritten Mal gegen dieses Verbot verstößt, wird es beschlagnahmt und bei der Abreise dem Eigentümer zurückgegeben.
  
ABSATZ III- Notfallmanagement
34. Im Brandfall – 1. Auf dem Campingplatz gibt es entsprechende Alarmsysteme (Sirenen), die bei schwerem Brand dreimal in regelmäßigen Abständen aufheulen. In diesem Fall müssen die Kunden in geordneter Weise die “zeitweiligen Versammlungspunkte” aufsuchen, die durch entsprechenden Hinweisschilder in der Via Costiera und in der Via PuntAla gekennzeichnet sind. Dort werden die Kunden von einem Notfallteam erwartet, das sie zum allgemeinen Sammelpunkt geleitet. Dieser ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet und befindet sich am Eingang des Campingplatzes.
35. Bei sonstigen Notfällen – 1. Bei gesundheitlichen Notfällen, schweren Naturereignissen, Situationen der öffentlichen Sicherheit, Seenot setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeitern des Campingplatzes in Verbindung, sofern erreichbar, oder konsultieren Sie das schwarze Brett. Dort sind entsprechende Telefonnummern aufgeführt.
 
KAPITEL IV - Haftung
36. Haftung des Kunden und/oder der Gäste - 1. Die Kunden und/oder deren Gäste sind persönlich haftbar gegenüber dem Campingplatz Puntala und/oder Dritten für direkte oder indirekte Personen- und/oder Sachschäden aller Art, die aus Verhaltensweisen entstehen, welche gegen die Bestimmungen dieses Vertrages und/oder gegen andere anwendbare geltende Bestimmungen verstoßen.
2. Bei Verstoß gegen die Verbote in Art. 20, Absatz 1, wird eine Strafe von 50 Euro pro Verstoß zu Gunsten des Campingplatzes Puntala fällig; bei Verstoß gegen die Art. 21, Absatz 1 und 33, Absatz 2 ist für jeden Verstoß als Vertragsstrafe die Summe von 100 Euro an den Campingplatz Puntala zu zahlen. Unberührt der Geltendmachung auf höheren Schaden.
37. Auflösung - 1. Verstöße gegen Artikel 20, Absatz 1, erster Teil, Art. 21, Absatz 1, 2 und 5, und Art 25, Absatz 1 dieses Vertrages führen zu dessen sofortiger Auflösung; der Kunde und seine Gäste sind verpflichtet, die Anlage innerhalb von 6 Stunden nach Erhalt des Auflösungsbescheids zu verlassen und als Vertragsstrafe den Preis des gesamten gebuchten Aufenthaltes zu bezahlen, auch wenn der tatsächliche Aufenthalt kürzer war; der Campingplatz Puntala behält sich außerdem das Recht vor, die Kaution bis zur Befriedigung seiner Kreditrechte einzubehalten und höheren Schaden geltend zu machen.
2. Die eventuelle verspätete Anreise nach 12 Uhr am Tag nach der vorgesehenen Ankunft hinaus oder die unterbliebene Ankündigung der Verspätung innerhalb der in Artikel 14, Absatz 1 dieses Vertrages festgelegten Frist führt ebenfalls zur sofortigen Auflösung; dem Campingplatz Puntala steht in diesem Fall ein Schadensersatz zu.
 
KAPITEL V - Abschließende Bestimmungen
38. Änderungen - 1. Änderungen bei der Bereitstellung der Campingplatzleistungen, die nicht im Gegensatz zu den Bestimmungen dieses Vertrages stehen, werden durch Aushang am Schwarzen Brett für die Mitteilungen am Eingang der Anlage bekannt gegeben.
2. Eventuelle Änderungen, die für einen einzelnen Kunden genehmigt werden, werden diesem schriftlich mitgeteilt; die Mitteilung ist auf Verlangen dem Personal der Anlage vorzuzeigen. Eine solche Ausnahme ist kein Beweggrund für entsprechende Rechte für Dritte.
39. Streitfälle - 1. Der vorliegende Vertrag unterliegt italienischem Recht; für alle Auslegungen der beschriebenen Fälle oder für unvorhergesehene Situationen werden ausdrücklich die gesetzlichen Bestimmungen oder, bei deren Nichtvorliegen, die üblichen Bräuche und Gewohnheiten zugrunde gelegt.
40. Übertragung des Vertrages - 1. Dieser Vertrag und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten werden im Fall eines Zusammenschlusses, einer Eingliederung oder einer Übertragung der Firma oder eines Teiles davon, die ausschließlich der Campingplatz Puntala betreffen, ohne Notwendigkeit der Einwilligung des Kunden automatisch übertragen.
2. Der Campingplatz akzeptiert keine Übertragung des Vertrages an Dritte durch den Kunden. .
41. Abschließende Klausel - 1. Die eventuelle Duldung durch den Campingplatz Puntala von Verhaltensweisen von Kunden und/oder deren Gästen, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, stellt keinen Verzicht auf die entsprechenden, der Firma aufgrund der Klauseln des Vertrages zustehenden Rechte dar.
2. Sollte irgendeine der Klauseln dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtswidrig sein, so wird diese unwirksam, ohne dass dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln beeinträchtigt.
3. Dieser Vertrag ist der integrale Ausdruck aller Vereinbarungen zwischen den Parteien und regelt sämtliche Rechte und Pflichten derselben mit Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Eventuelle vorige und andersartige schriftliche oder mündliche Übereinkommen zwischen den Parteien und gegenüber Dritten, soweit diese den vorliegenden Vertrag betreffen, sind als aufgelöst und unwirksam zu erachten.
4. Eventuelle Änderungen der Fristen und Bedingungen des vorliegenden Vertrages ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt.


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